KRITERIEN FÜR DIE PRESSEAKKREDITIERUNG

Wine&Siena 2020 – Capolavori del gusto

Wir informieren Sie, dass die Presseakkreditierung ausschließlich für journalistische Korrespondenzen reserviert ist.

Der Veranstalter von Wine&Siena 2020 hat für die Veranstaltung folgende Zulassungskriterien für die Akkreditierungsanträge von professionellen Journalisten, Freelance, Wine & Food Blogger und Mitarbeiter jeglicher Zeitschriften festgelegt. Die Höchstanzahl der akkreditierten Journalisten darf 100 nicht überschreiten.

Das Pressebüro wird die Akkreditierungsanträge auf der Grundlage der unten angeführten Kriterien auswerten.

Die Presseakkreditierung wird gewährt:

  1. Professionelle JOURNALISTEN, Werbejournalisten, freelance – ITALIEN
  1. Den im Jahr 2019 akkreditierten Journalisten, die Artikel/ Leitartikel bezüglich der Veranstaltung in Papier- oder Online-Zeitungen, oder Ton- und Videodateien veröffentlicht haben und die sich verpflichten innerhalb 31.03.2020 mindestens einen Artikel zu verfassen. Dies unter Angabe der Zeitung/Zeitschrift und des vermutlichen Datums der Veröffentlichung.
  2. Den im Jahr 2019 nicht akkreditierten Journalisten die sich verpflichten innerhalb des 31.03.2020 mindestens einen Artikel zu verfassen, unter Angabe der Zeitung/Zeitschrift und des vermutlichen Datums der Veröffentlichung.
  1. Professionelle JOURNALISTEN, Werbejournalisten, freelance – INTERNATIONAL
  1. Den im Jahr 2019 akkreditierten Journalisten, die Artikel/ Leitartikel bezüglich der Veranstaltung in Papier- oder Online-Zeitungen, oder Ton- und Videodateien veröffentlicht haben und die sich verpflichten innerhalb 31.03.2020 mindestens einen Artikel zu verfassen, unter Angabe der Zeitung/Zeitschrift und des vermutlichen Datums der Veröffentlichung.
  2. Den im Jahr 2019 nicht akkreditierten Journalisten, die sich verpflichten innerhalb 31.03.2020 mindestens einen Artikel zu verfassen, unter Angabe der Zeitung/Zeitschrift und des vermutlichen Datums der Veröffentlichung.
  1. BLOGGER national und international

Unter Berücksichtigung der laufenden Zunahme der Online Blogs/Websites, die das Thema Nahrungsmittel/Küche und Wein behandeln, werden die Akkreditierung nur unter strikter Beachtung der Akkreditierungsbedingungen vergeben.  

  1. Blogger, welche im Jahr 2019 akkreditiert waren und die Veranstaltung promotet haben und die sich verpflichten in ihrem Blog auf Wine&Siena 2020 mit Artikeln und Posts bzw. Videos zwischen 1.12.2019 und 31.03.2020 aufmerksam zu machen.
  2. Blogger, die nicht im Jahr 2019 akkreditiert wurden, einen gut geführten Blog besitzen, der seit mindestens 12 Monaten vor Beginn von Wine&Siena 2020 existiert und der eine beachtliche Anzahl an Traffic generiert. Blogger, die regelmäßig veröffentlichen (mindestens einmal pro Woche) und sich verpflichten, Wine&Siena 2019 vom 01.12.2019 bis zum 31.03.2020 zu bewerben. Bitte geben Sie im Textfeld des Formulars an, auf welchem Blog und wann der Artikel voraussichtlich veröffentlicht wird.

 

  1. REDAKTIONEN von Tageszeitungen/Zeitschriften/TV/Radio national und international
  1. Direktoren, Mitarbeiter von akkreditierten Medien des Jahres 2019 die Artikel bzw. Mitteilungen in Ihren Medium über die Veranstaltung 2019 veröffentlicht haben und die sich verpflichten innerhalb 31.03.2020 mindestens einen Artikel über Wine&Siena 2019 zu veröffentlichen. Bitte geben Sie im Textfeld des Formulars an, auf welcher Zeitschrift und wann der Artikel voraussichtlich veröffentlicht wird.
  2. Direktoren, Mitarbeiter von Medien, welche nicht im Jahr 2019 akkreditiert waren und die sich verpflichten die Veranstaltung zu promoten innerhalb 15. Januar 2020.  
  1. Media PARTNERSHIP national und international Verantwortliche und Mitarbeiter der Zeitungen/Zeitschriften/TV/Radio die einen Media Partnership-Vertrag für Wine&Siena 2020 unterzeichnet haben.
  1. FOTOGRAF Jede Zeitschrift kann ausschließlich ein Fotograf akkreditiert werden.

 

AKKREDITIERUNG VOR ORT

Es besteht die Möglichkeit, sich vor Ort zu akkreditieren. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir sich ONLINE zu akkreditieren.

Sobald die Höchstzahl der Akkreditierungen erreicht wurde, können keine weiteren Personen akkreditiert werden.

Der Antrag auf Presseakkreditierung muss spätestens bis zum 28. Januar 2020 eingereicht werden. Da die Anzahl der Akkreditierungen begrenzt ist, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:

  • Datum des Antrages;
  • Eintragung in den Berufsverband der Journalisten;
  • Gründungszeit des Mediums (mindestens drei Jahre);
  • Inhärenz des entsprechenden Blogs mit der Art und der Typologie des Events;
  • Updating (Häufigkeit mit der Aktualisierungen im Kanal geteilt werden)
  • Engagement (Durchschnittsanzahl von Kommentaren/like und entsprechendes Sentiment)

Akkreditierungsanträge, welche nach dem vorgesehenen Fälligkeitstermin nicht mehr online beantragt werden können werden nur bis zu Erreichung der vorgesehenen Höchstgrenze genehmigt, u.zw. unter der Voraussetzung, dass sie die angeführten Kriterien erfüllen. Bei der Genehmigung werden Datum und Uhrzeit des Antrages herangezogen.

Akkreditierungsanträge welche nicht Regelkonform sind können nicht akzeptiert werden.

 

Das Pressebüro behält sich vor zu entscheiden, wem eine Akkreditierung gewährt wird.

BEI EINER ERFOLGREICHEN AKKREDITIERUNG, ERHALTEN SIE SPÄTESTENS INNERHALB 29. JANUAR EINE BESTÄTIGUNGSEMAIL.

 

Wir bedanken und für Ihre Zusammenarbeit!